Willkommen bei der Haase und Partner GmbH - ihrer freundlichen Immobilienverwaltung

Warum Sie gerade bei uns richtig sind ?

Eine zuverlässige Immobilienverwaltung ist die halbe Miete !

Die Verwaltung einer Immobilie ist Vertrauenssache.
Deshalb ist die Wahl des richtigen Partners besonders wichtig.

Die Haase & Partner GmbH ist ein Spezialist mit langjähriger Erfahrung.
Ganz gleich, ob es sich um die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Mietverwaltung oder um die Verwaltung von Gewerbeflächen handelt.

Verwaltung VOR ORT

Büros in Augsburg und Nürnberg und München erlauben uns in Bayern schnelle Einsatzbereitschaft und hohe Flexibilität bei der Verwaltung Ihrer Immobilie.

Ein wichtiger Punkt für uns ist die Beratung unserer Kunden im allen Immobilienfragen vor Ort. Ob technisch, rechtlich oder betriebswirtschaftlich - wir haben den kompetenten Ansprechpartner für Sie!

Unter der Rubrik NEWS haben wir interessante Neuigkeiten für Sie zusammen gestellt. Wünschen Sie nähere Informationen - rufen Sie einfach Herrn Steffen Haase an oder senden ihm eine mail.

Aktuell erhalten Sie Informationen zu den Bereichen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • WEG-Reform
  • Heizkosten auf Rekordniveau
  • Trinkwasserverordnung
  • aktuelle Rechtsprechung

Erweitert und neu gestaltet haben wir auch unser Seminarangebot 2010! Mit vielen neuen Seminarangeboten starten wir mit der Immobilienakademie Augsburg. Alles wichtige finden Sie unter Seminare.

 

  Jubiläumsseiten in der Augsburger Allgemeinen Zeitung Juli 2008

Titel AZ

 


Google Street View

Google Street View wird bis Ende des Jahres für 20 deutsche Städte freigeschaltet Am 10. August 2010 hat Google angekündigt, dass bis Ende 2010 für die 20 größten deutschen Städte Google Street View eingeführt wird. Betroffen sind die Städte Berlin, mehr...

Zensus 2011 - wie sollte und kann sich der WEG-Verwalter verhalten?

Download Gutachten Zensus 2011 Download Infoblatt von Haus und GrundIm Jahr 2011 findet eine EU-weite Volks- und Wohnraumzählung statt. Die EU-Verordnung vom 9. Juli 2008 verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dazu Daten anhand eines festgelegten Katalogs von Merkmalen mehr...

BGH zum Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

In seinem Urteil vom 11. Juni 2010 (Az. V ZR 174/09) hat der BGH entschieden, dass für einen Änderungsanspruch gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG die Kostenbelastung des Wohnungseigentümers maßgebend ist, der eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels mehr...


Verband der Immobilienverwalter Bayern eV

 

Informationen zu den Haushaltsnahen Dienstleistungen